"§ 11 Tierschutzgesetz: Chaos-Tage in deutschen Behörden "Hundetrainer sollen ab 01. August 2014 nicht mehr ohne die amtliche Zulassung durch die zuständige Behörde ihren Beruf ausüben dürfen. Wer nun allerdings geglaubt hatte, es gäbe hierzu bundeseinheitliche Regelungen bzw. Vorgehensweisen, wird mittlerweile definitiv eines besseren belehrt. Eine Vielzahl bemerkenswerter Ereignisse macht sehr deutlich, dass es KEINE einheitlichen Vorgehensweisen gibt und dass nicht nur deshalb für viele bereits berufserfahrene Hundetrainer der Widerspruchs- oder auch Klageweg gegen willkürliche Behördenentscheidungen vielversprechend sein dürfte. So gibt es nach Aussage verschiedener Behörden für die Berufsgruppe der Hundetrainer angeblich keinen beruflichen BESTANDSSCHUTZ. Eine absurde und willkürlche Aussage, denn Bestandsschutz gilt für alle Berufsgruppen und über einen Bestandsschutz für eine Berufsgruppe entscheiden letztlich Gerichte im Einezelfall und nicht im Vorfeld eine Ordnungsbehörde per Pauschalaussage. In einigen Fällen gipfelte die Behördenwillkür gegenüber bereits langjährig erfahrenen und qualifizierten Hundetrainern sogar mit der Drohung eines Berufsverbotes, sollten sie sich nicht einer Prüfung unterziehen. Kurios ist in diesem Zusammenhang, dass verschiedene Behörden in Deutschland unter Benennung des Bestandsschutzes Zulassungen erteilen und andere Behörden wiederum einen Bestandsschutz ablehnen. Doch damit nicht genug. In Bayern gibt es eine Liste von 25 (!) Fachbüchern, die durch Behörden als Prüfungsgrundlage empfohlen werden. Ein Teil dieser Bücher jedoch gilt inhaltlich als deutlich überholt und einige dieser Bücher sind sogar reichhaltig mit fachlich fragwürdigen Inhalten bestückt. Besonders bemerkenswert ist dann auch die personelle Besetzung der meisten Prüfungskommissionen. Neben Vertretern der Behörden befinden sich auffallend viele Tierärzte mit einer verhaltenstherapeutischen Zusatzausbildung in derartigen Kommissionen. Dass diese Tierärzte in der Lage sind, theoretisches Wissen zu prüfen, steht außer Frage. Doch mit einem aus meiner Sicht stark eingeschränkten Kompetenzlevel im praktischen Umgang mit Hunden, halte ich die meisten Tierärzte in einer Prüfungskommission für gänzlich ungeeignet, eine praktische Sachkundeprüfung durchzuführen. Zumal sich in den vergangenen Tagen und Wochen bestätigt, dass in diesem Zusammenhang viel mehr Wert auf Klicker, Target-Stick und Futterbestätigung gelegt wird, als auf die wichtigeren Merkmale eines kommunikativ ausgelegten Sender-Empfänger-Prinzips innerhalb der Mensch-Hund-Beziehung. Lerntheorie und deren praktische Umsetzung in Sachen Klicker-Konditionierung ist nun mal bei weitem nicht alles! Und ein harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund sollte grundsätzlich auch ohne Klicker denkbar sein! Auf materieller Basis konditionierte Hunde haben wir immer mehr, gut erzogene aber immer weniger! Es steht außer Frage, dass durch die Neuregelungen in § 11 TierschG eine sehr gute Möglichkeit besteht, das Berufsbild des Hundetrainers erheblich aufzuwerten. Doch lässt sich neben einer fehlenden Einheitlichkeit in der behördlichen Umsetzung derzeit nicht der Verdacht ausräumen, dass in einer Art "Aufräumaktion" vielfach versucht wird, anders denkende und anders arbeitende Hundetrainer aus dem Weg zu schaffen. Selbst wenn diese neben jahrelanger Berufserfahrung auch ohne Klicker als erfolgreich gelten und sich auch unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten nie etwas zu schulden kommen haben lassen. Dieses Vorgehen kann und darf aber nie die Zielstellung von § 11 sein. Es zeichnet sich derzeit ab, dass in den kommenden Monaten mit zahlreichen Widerspruchsverfahren, Klagen sowie Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden bezüglich der Umsetzung von § 11 TierschG zu rechnen ist. Sicher in vielen Fällen mit guten Aussichten auf Erfolg. Auch dürfte es nicht aussbleiben, dass sich gesellschaftlich und politisch wirksame Medien dem Thema Berufszulassung für Hundetrainer annehmen und über die sich breits jetzt abzeichnenden Missstände in der Umsetzung von § 11 eine umfassende Transparenz schaffen. Erfahrene Hundetrainer mit langjähriger Berufspraxis haben derzeit viele Gründe, sich gegen die in Teilen stattfindende Behördenwillkür zur Wehr zu setzen." Thomas Baumann, August 2014"
im prinzip finde ich es nicht schlecht, aber was bewirkt es, wenn behörden- und bundeslandwillkür freie hand haben? wer kann sich überhaupt anmaßen zu wissen, wie erziehung wirklich geht? ist für mich das gleiche wie mit dem gern geforderten hundeführerschein. man legt die prüfung ab, aber niemand wird prüfen, ob man sich dran hält.........
gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht... schade. Denn man hätte mit einer Verordnung in dieser Richtung auch mal wirklich was bewegen können. Das geht an den kriminellen Hundehändlern leider wieder vorbei
Wenn du denkst Hunde können nicht zählen, dann steck 3 Leckerchen in Deine Tasche und gib Deinem Hund nur zwei davon... Phil Pastoret
Tam dii, dai dii. Tam chua, dai chua ** Tue Gutes, erfahre Gutes ; tue Böses, erfahre Böses.