also ich würde prinzipiell erstmal einspruch einlegen mit diesem beigefügten formular.
ich bin beim anfahren an der ampel mal einer hintendrauf, weil ich net mitbekommen hab das vorne einer einparkt und alles deshalb nochmal zum stehen kommt. bei der trulla war auch erst alles ok und dann plötzlich am ende hatte sie doch kopfschmerzen. ich bekam die anzeige und hab einspruch eingelegt mit der begründung, dass ich lediglich im ersten gang war und somit eine so schwere verletzung nicht nachvollziehbar ist. außerdem kam für mich der aufprall ebendo unerwartet, so dass ich ja auch eine beeinträchtigung hätte spüren müssen. ja und die anzeige wurde fallengelassen.
ich würd denen schon schreiben, dass die bremsen versagt haben, du hast ja auch einen zeugen. heutzutage wird solchen anzeigen nimmer so schnell stattgegeben weil so viel mist mit dem schmerzensgeld getrieben worden ist.
kann yvonne nur zustimmen!!! auf jeden fall unbedingt erst mal einspruch einlegen - so schnell wie möglich und per einschreiben!!!! und dann nen guten anwalt für verkehrsrecht suchen!