Das neue Jahr bringt für die Hundebesitzer in Berlin wichtige Neuerungen. Wie der Tierschutzverein in Berlin am Sonntag mitteilte, müssen ab dem 1. Januar 2010 alle Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Hundehalter, die sich nicht daran halten, riskieren empfindliche Bußgelder.
Maßgebend für Berliner Hundehalter sind die Absätze 5 und 6 in Paragraph 1 des Berliner Hundegesetzes: Demnach müssen Hunde mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden. Außerdem verlangt der Gesetzgeber ab 1. Januar 2010 ausnahmslos, Hunde gegen Personen- oder Sachschäden Haftpflicht versichern zu lassen. Die Mindestdeckungssumme muss mindestens eine Million Euro pro Versicherungsfall betragen, so die Tierschützer.
und noch mehr Neuigkeiten für berlin und Brandenburg:
In Bussen und Bahnen müssen künftig nicht nur große Hunde einen Maulkorb tragen: Ab 1. Januar sind auch für Möpse, Dackel, Pinscher und andere Schoßhunde die lockeren Zeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbei. Beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) treten verschärfte Beförderungsregeln für Tiere in Kraft. Danach reicht es nicht mehr aus, die kleinsten Vierbeiner an die Leine zu nehmen. Falls sie keinen Maulkorb tragen, muss man sie in einer Box oder Reisetasche transportieren. Halter, die dagegen verstoßen, können zum Aussteigen gezwungen werden. BVG und S-Bahn wollen den Maulkorbzwang allerdings nur „nach Augenmaß“ durchsetzen. Sprecher von Hundevereinen halten das Ganze für „Quatsch“. Eine weitere neue Vorschrift begrüßen aber auch sie: Ab 2010 gilt in Berlin für alle Hunde eine Chip- und Versicherungspflicht.
Die VBB-Beförderungsregeln gelten für die BVG und S-Bahn in Berlin sowie für 40 öffentliche Verkehrsunternehmen in Brandenburg. Bisher waren dort nur Maulkörbe für große Hunde vorgeschrieben. Offenbar auf Initiative der Verkehrsbetriebe in Brandenburg/Havel, wird diese Regelung aber nun auf Dackel oder Zwergpudel ausgedehnt. Das habe man mit allen Mitgliedsunternehmen vereinbart, heißt es beim VBB. Selbst der kleinste und liebste Hund könne bei einer Notbremsung durchdrehen und „zum Beißer werden“, begründet eine Sprecherin die neue Vorschrift. Deshalb sollte man auch Zwerghunden einen Maulkorb anlegen oder sie in „geeigneten Behältnissen“ unterbringen.
Allerdings ist die neue Maulkorb-Vorschrift bundesweit ziemlich einmalig. Bei den meisten Verkehrsverbünden werden nur Kampfhunderassen entsprechend reglementiert. „Auf so eine Idee würden wir nicht kommen“, wundert sich beispielsweise Beate Brennauer vom MVV München. „Mini-Beißer“ seien in Bussen und Bahnen noch nie ein Problem gewesen. Auch in Berlin sind solche Vorfälle sehr selten. Der Berliner Fahrgastverband (IGEP) rät deshalb Kontrolleuren und Busfahrern zu „Fingerspitzengefühl“. Sie sollten jetzt nicht „ältere Damen mit Pinschern“ drangsalieren. Doch andererseits könnten auch kleine Hunde durchaus aggressiv sein, gibt IGEP-Sprecher Jens Wieseke zu bedenken.
Für Herbert Simiot, den Berliner Vorsitzenden des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), ist die neue Regelung „absurd und völlig überzogen“. Künftig müsse man „jedes Frauchen oder Herrchen, das mit einem Schoßhund anreist, vorwarnen“, sagt er. „Unter dem Motto: In Berlin nicht oben ohne!“ Simiot erwartet nun eine größere Nachfrage nach Mini-Maulkörben der Größen 0 oder 1. Die gibt es für fünf bis zehn Euro im Tierhandel zu kaufen. Man könne sie problemlos anlegen, sagt eine Verkäuferin. „Einfach über die Schnauze stülpen und dann zuklicken.“
Die Berliner Verkehrsbetriebe und die S-Bahn kündigen allerdings einen moderaten Umgang mit dem erweiterten Maulkorbzwang an. „Wir wollen keinen Krieg mit Hundehaltern“, sagt eine BVG-Sprecherin. Busfahrer und Kontrolleure sollten „mit Augenmaß“ selbst entscheiden, ob sie Ausnahmen machen, erklären beide Verkehrsbetrieben übereinstimmend. Herbert Simiot vom Hundeverband bleibt aber dennoch skeptisch: „Dann sind wir also in Zukunft davon abhängig, wie ein Kontrolleur gerade mal drauf ist.“
Als „sinnvoll“ wertet hingegen auch Herbert Simiot eine Regelung im Berliner Hundegesetz, die ab 2010 in Kraft tritt. Künftig müssen alle Hunde haftpflichtversichert sein und mit einem Mikrochip im Ohr gekennzeichnet werden. Bisher war dies nur für neu angeschaffte Tiere vorgeschrieben. Der Mikrochip wird für etwa 40 Euro ins Ohr eingepflanzt. Mit den gespeicherten Daten kann jedes streunende oder bissig gewordene Tier sofort identifiziert werden.
ZitatBerlin (aho) – In immer mehr Parkanlagen der Stadt Berlin dürfen Hunde nicht mehr mitgenommen werden. Jetzt teilte der Pankower Bezirksbürgermeister, Matthias Köhne, mit, dass ab dem 1. Januar 2010 für den Kollwitzplatz ein Hundeverbot gilt. Köhne: „Auf dem 6.000 qm großen Kollwitzplatz befinden sich drei Spielbereiche für Kinder, die, wie die gesamte Grünfläche, sehr stark frequentiert werden. In letzter Zeit wurde der Kollwitzplatz leider auch zunehmend als „Hundeauslaufgebiet“ genutzt, was zu starken Verschmutzungen und Belästigungen von Kindern und Erwachsenen geführt hat. Deshalb ist das Mitführen von Hunden ab 1. Januar auf dem Kollwitzplatz untersagt. Die Einhaltung dieses Verbots wird vom Ordnungsamt mit Schwerpunktkontrollen überwacht.“
ICH HOFFE; DASS SIE DENN AUCH DIE WAHNSINNSHOHE BERLINER HUNDESTEUER ENDLICH ETWAS REDUZIEREN!
Berlin ist wirklich die hundeunfreundlichste Stadt im Land!