Oberndorf/Freudenstadt (aho) – Der Landwirt aus einem Freudenstädter Stadtteil, der seine Rinder qualvoll verenden ließ, hat einen Strafbefehl über 10.000 Euro akzeptiert und darf keine Tiere mehr halten. Verurteilt wurde der Landwirt auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen 39 tateinheitlich begangener Vergehen der Tierquälerei. Dies teilte Hans Kern, Verwaltungsleiter des Amtsgerichts in Freudenstadt, auf Anfrage der Zeitung „Schwarzwälder Bote“ mit. Zunächst hatte der Verteidiger des Landwirts laut Amtsgericht Freudenstadt Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, ihn dann aber in der vergangenen Woche zurückgezogen.
Auch gegen das absolute Tierhaltungsverbot, das das Veterinäramt verhängt hat, hatte er zunächst Einspruch erhoben und ihn dann wieder zurückgezogen, so Edmund Henssler, Leiter des Veterinäramts, auf Anfrage der Zeitung. Nach dem Tierschutzgesetz habe der Landwirt aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung des Tierhaltungsverbots zu stellen, wenn es keinen Grund mehr für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen gibt.
Die Vorkommnisse vom März dieses Jahres werden somit nicht vor Gericht aufgerollt. Seinerzeit hatte das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf dem Bauernhof des Mannes 17 tote Rinder im Stall gefunden, in dem der Schwemmmist bis zu 30 Zentimeter hoch stand. Zwei weitere tote Tiere wurden in der Heuhalle gefunden. Von den noch lebenden Rindern mussten drei weitere eingeschläfert werden, weil sie entkräftet waren. Der Tierbestand des Hofs wurde seinerzeit aufgelöst. Die meisten der noch lebenden, aber völlig abgemagerten Tiere mussten geschlachtet werden, erinnert die Zeitung an das Drama.
(c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum