ZitatGepostet von stumberg also für die, die beim IKFB die ZTP machen... der TA muß sie ja auch nicht 10 jahre archivieren, denn das macht der IKFB ja schon...
edit:hatte was vergessen
[ Editiert von stumberg am 04.11.08 16:32 ]
Torsten,
eine Archivierung beim TA/Gutachter etc. halte ich für angebrachter. Für eine ZTP ist die Vorlage der Aufnahmen selbstverständlich zwingend notwendig aber nach bestandener oder nicht bestandener ZTP sollten die Aufnahmen dort archiviert werden wo sie erstellt worden sind.
ZitatGepostet von stumberg auf meinem formular des IKFB ist ausdrücklich vermerkt, das sie dort für 10 jahre archiviert werden..., hab da auch nix gegen
Torsten,
dies ist natürlich sinnvoll und praktisch wenn man mit einem Hund aus dem Klub verpaaren möchte.
dumme frage meinerseits an die ikfbler.. ihr müsst die Röntgenbilder zur ZTP mitbringen ? bei uns wird das röntgen bild an den Gutachter (siehe oben) geschickt, dort wird es ausgewertet und archiviert und der Bewertungsbogen bzw. der Befund ist mit ausschlaggebend für die Zuchtzulassung.
Alle Röntgenbilder die zur Begutachtung für eine zuchtrelevante Bewertung vorgelgt werden, werden alle bei dem zuständigen RZV archiviert. Das ist mit HD,ED oder Spondylosebildern in allen anderen Vereinen auch so. Dafür unterschreibt man das auf dem Formular und der Röntgen-TA tritt seine Archivierungspflicht an den Verein ab.