Ich hab mal eine Frage, in der Hoffnung, dass sie mir einer von euch beantworten kann. Ich habe im Juli meine Ausbildung beendet und habe leider noch keine neue Arbeitsstelle. Ich bekomme jetzt nur 230,00 € Arbeitslosengeld und mein Freund meinte, das ist zu wenig, weil es einen Mindestsatz gibt und ich kann/muss zusätzlich Hartz IV beantragen, um auf diesen Mindestsatz (305,00 € oder so) zu kommen. Stimmt das? Und habe ich überhaupt Anspruch auf Hartz IV? Ich bin nämlich aus diversen Gründen noch bei meinen Eltern gemeldet und unter 25 und ich meine zu wissen, dass die Regelungen da anders sind. Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte!
soweit mir bekannt ist, wird bei hartz iv erstmal die situation geprüft, ob deine eltern nicht doch noch für dich zahlen müssen. da du aber dort gemeldet bist und somit evtl. freies wohnen und essen hast kann ich es mir nicht vorstellen es sein denn natürlich der nachweis ist gegeben, dass du auch dort miete zahlst und dich selber versorgst. gehe einfach mal auf´s amt und mache dich schlau dann weist du es ganz genau.
Hallo Gina, also...erst einmal: warst du zuerst bei der Arbeitsagentur oder bei der ARGE? Denn erst einmal sthet Dir ja ganz regulär ALGI zu, ist das die Summe, die Du genannt hast?
Wenn Du den Mindestsatz beantragen willst ist das ALGII. Da wird nach der sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" kalkuliert und als unter 25jährige wirst Du da leider ziemlich angesch ....
ZitatZu einer Bedarfsgemeinschaft gehören: * der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige, * der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, * die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben, * die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils. Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen. Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, das Gegenteil nachzuweisen. Eine Bedarfsgemeinschaft kann nicht nur zwischen Mann und Frau bestehen, sondern auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, und zwar auch dann, wenn deren Partnerschaft nicht eingetragen ist. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Bedarfsgemeinschaft gegeben ist (mit der Folge einer gemeinsamen Berechnung der Leistungen). Dies kann nur der Träger der Grundsicherung zuverlässig für Sie ermitteln. Zum Beispiel bildet ein unverheiratetes, noch nicht 25 Jahre altes Kind, das selbst ein Kind hat, eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“, auch wenn ein solches Kind selbst noch einem Haushalt mit Anderen angehört.
Heisst: nur wenn Du ein eigenes Kind hast und bei den eltern lebst, bist Du und das Kind eine eigene bedarfsgemeinschaft, sonst werden deine eltern mit veranschlagt ...
Sieht also nicht so doll aus ... vielleicht hast Du einen Untermietvertrag von deinen eltern und kannst wohngeld bei der Stadt beantragen?
das einzig Gute..wenn Du demnächst einen Job HAST und deswegen eventuell umziehst, dann wiederum zahlt die ARGE den Umzug usw .. völlig bescheuert.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du bald einen Job findest, denn das frisst hanz schön an einem und diese Bettelei bei der Arge beleidigt die Intelligenz eines jeden ehrlichen, arbeitswilligen Menschen.
Angelika, erstmal vielen Dank! Aber ich heiße Daria, Gina ist mein Hundi. Ja, die 230,00 € sind das ALGI. Und ich bin zwar noch bei meinen Eltern gemeldet aber wohne bei meinem Freund. Wir ziehen Anfang nächsten Jahres in eine neue Wohnung und dann melde ich mich auch um, weil wir zusammen den § 5 Schein haben. Ab 1 Jahr zusammen wohnen gilt das ja als eheähnliche Gemeinschaft aber das müssen die uns erstmal nachweisen, denn die Beweislast wurde umgekehrt. Und wenn er sagt, dass er nicht bereit ist für mich aufzukommen, muss er das auch nicht. Das ist auch das, was in deinem Text steht, glaube ich. Jaja, hab mich auch irgendwann mal schlau gemacht und verstehe diese komischen Texte mittlerweile. Aber ich weiß, was du meinst, Pedi. Auch danke an dich, Elke, für deine Antwort!