Zu Recht hat die zuständige Behörde einem Mann aus Rheinhessen (Antragsteller), der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, mit sofortiger Wirkung die gewerbsmäßige Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen untersagt. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.Der Antragsteller hält in seinem Wohnhaus zu Zuchtzwecken zwei weibliche Bengal-Katzen und drei Kater. Außerdem hat er neun Jungkatzen. Soweit Tiere getrennt werden sollen, werden sie in verschiedenen Zimmern untergebracht. In der Vergangenheit kam es unter den Katzenbabys gehäuft zu Todesfällen, deren Ursachen nicht geklärt sind....