Hunde, die sich frei im Auto bewegen, sind ein erhebliches Risiko für die Insassen. Bei einem Unfall werden selbst kleine Tiere regelrecht zu Geschossen. Hier einige Tipps der Hamburger Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, wie des Menschen bester Freund im Auto sicher untergebracht ist.
Umfragen haben gezeigt, dass die meisten Hundehalter ihre Tiere ungesichert im Auto transportieren. Dabei kann selbst ein kleiner Hund zur tödlichen Gefahr für die Insassen werden. Bei Crashtests mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h durchschlug ein Hunde-Dummy die Windschutzscheibe des Wagens. Die Volksfürsorge rät daher, tierische Mitfahrer grundsätzlich zu sichern. Denn wird ein Unfall nachweislich durch einen Hund im Auto ausgelöst, ist sogar der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung in Frage gestellt. Autofahrer, die einen Hund transportieren, müssen jederzeit auf ein unvorhergesehenes Verhalten des Tieres gefasst sein, sagt auch die Rechtsprechung.
Entsprechende Gerichtsurteile:
* OLG Nürnberg vom 14.10.1993, 8 U 1482/93; * OLG Nürnberg vom 13.2.1997, 8 U 2819/96; * Landgericht Karlsruhe vom 5.5.1982, 3 O 129/82.
Der Markt bietet eine Reihe von Sicherungssystemen an. Am bequemsten sind spezielle Schutzdecken. Sie werden an den Kopfstützen von Rückbank und Vordersitzen befestigt. Dadurch entsteht eine wannenartige Mulde, in der die Tiere untergebracht werden. Die Polster bleiben geschützt. Diese Decken bieten allerdings nur bei leichten Kollisionen Schutz.
Besonders lebhafte Hunde, die ständig nach vorn zu Fahrer und Beifahrer drängen, sollten mit einem speziell für Tiere konzipierten Sicherheitsgurt gesichert werden. Ein solcher Gurt stellt außerdem sicher, dass der Hund im Falle eines Bremsmanövers nicht durchs Fahrzeug fliegt. In Kombis haben sich Trenngitter und Laderaumnetze bewährt.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kauft laut Volksfürsorge eine Transportbox. Sie kann im Kofferraum eines Kombi, quer auf der Rückbank oder im Fußraum untergebracht werden. Die Box sollte mit einem Gurt gesichert werden.
(auszug aus...Autosieger.de)
Es ist generell nicht gestattet, Fotos von meinen Hunden,und bildern, zu kopieren, zu speichern oder zu verwenden weder für private noch für gewerbliche Zwecke!
Man sagt: "Wenn man einer Bulldogge ein Kommando gibt, dann passiert erstmal nichts. Sie würde aber gelegentlich mal darüber nachdenken."
mal ganz abgesehen davon, daß die polizei dich jederzeit abkassieren kann (35€), wenn dein hund ungesichert im auto rumhampelt. hunde gelten in diesem fall als ladung, die gesichert sein muss.
Wußten Sie schon, dass nach Vorschrift des § 23 der aktuellen Straßenverkehrsordnung seit 01.02.2002 auch Tiere während des Transportes im Auto gesichert sein müssen. Bei Verstoß kann von der Auto-Unfallversicherung Schadenersatz verweigert und ein Bußgeld erhoben werden. Auch in vielen anderen Ländern, z.B. Italien oder Spanien, wird dies inzwischen ebenfalls durch Kontrollen überprüft und bei Verstoß mit Bußgeld geahndet.
Es ist generell nicht gestattet, Fotos von meinen Hunden,und bildern, zu kopieren, zu speichern oder zu verwenden weder für private noch für gewerbliche Zwecke!
Man sagt: "Wenn man einer Bulldogge ein Kommando gibt, dann passiert erstmal nichts. Sie würde aber gelegentlich mal darüber nachdenken."