soooooo oft wie das immer noch jedes Jahr passiert obwohl es absolut dem gesunden Menschenverstand widerspricht - ist etwas Satire wohl der einzige Weg um das einigermaßen verkraften zu können! Es ist sooooooo schlimm, wie viele Hunde jedes Jahr auf diese grausame Art und Weise sterben.
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/hund-st...s-ae30b3e4.html hier mal wieder ein besonders ätzender Fall. Wobei mir auch nicht klar ist, was mit dem Tierarzt los war?! Warum ist der nicht eingeschritten und hat den Hund gerettet? Gibt es bei Tieren auch sowas wie unterlassene Hilfeleistung???
Wenn du denkst Hunde können nicht zählen, dann steck 3 Leckerchen in Deine Tasche und gib Deinem Hund nur zwei davon... Phil Pastoret
Tam dii, dai dii. Tam chua, dai chua ** Tue Gutes, erfahre Gutes ; tue Böses, erfahre Böses.
statt lebenslangen ausstellungsverbot wäre bei so jemanden eher ein lebenslanges tierhalteverbot angesagt.
ich glaube, wenn man auf eigene faust die scheibe einschägt oder so, kann man wegen sachbeschädigung belangt werden. wäre mir persönlich aber wurscht. am sichersten ist es wohl die polizei anzurufen und hoffen, daß die schnell da sind.
Es kommt darauf an. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe bedeutet grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuchs (StGB). Möglicherweise besteht hierfür jedoch ein Rechtfertigungsgrund. Geschieht die Tat im Interesse des Tierhalters, liegt hierfür der Rechtfertigungsgrund des sog. Handelns mit mutmasslicher Einwilligung des Verletzten vor, die als Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419ff. OR) rechtmässig ist.
Tierbefreiungsaktionen sind zudem nur dann zulässig, wenn die Notsituation der betroffenen Tiere nicht anderweitig abgewendet werden kann. Um straflos zu bleiben, muss der Tierbefreier nachweisen können, dass andere, weniger weit gehende Massnahmen nicht gefruchtet haben oder aussichtslos bzw. aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen wären. Hält sich ein Tierhalter beispielsweise in der Nähe des Fahrzeugs auf, kann eventuell schon ein klärendes Gespräch zur Befreiung des Tieres führen.
Ich würde auch die Polizei rufen und dann die Scheibe einschlagen! Man kann ja selbst (außer der Hund sitzt völlig gelassen ohne zu hecheln auf dem Sitz und strahlt einen an) gar nicht sicher einschätzen wie bedrohlich die Lage für das Tier ist. Also im Zweifel lieber Scheibe einschlagen!!!
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Ich hab das so gelesen : Das Einschlagen der Scheibe an einem Kfz ist erlaubt, seitdem Tiere gem. §90a BGB nicht mehr als Sache behandelt werden, sondern als Mitgeschöpfe gelten und durch eigene Gesetze geschützt werden... nennt sich dann RECHTFERTIGENDER NOTSTAND und findet sich im § 34StgB
Man wirft ein Leben nicht weg,nur weil es ein wenig beschädigt ist.